Der Volkswagen-Konzern hat schon mehr als 30 Milliarden Euro ausgegeben, um den Diesel-Skandal zu bewältigen. Behörden in verschiedenen Ländern haben milliardenhohe Bußgelder verhängt, Autokäufer sind entschädigt worden oder ringen weiter darum. Zudem wollen Aktionäre Schäden durch Kursverluste erlitten haben. Jetzt drohen auch Anleiheinvestoren dem Konzern mit einer Klage und fahren dabei scharfe rhetorische Geschütze auf.
Es gehe nicht nur um „gerechtfertigte finanzielle Ansprüche, sondern um die Glaubwürdigkeit eines Vorzeigeunternehmens und des Wirtschaftsstandortes Deutschland“, sagte Henning Wegener aus dem Vorstand der Stichting Volkswagen Investors Claim am Donnerstag. Hinter der Stiftung nach niederländischem Recht haben sich viele VW-Anleihegläubiger versammelt.
Für ihren Vorstoß hat die Stiftung ein Bündnis mit der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz geschlossen, die sich als Sprachrohr für Anlegerinteressen in Deutschland sieht. Außerdem sind die Kanzleien Nieding + Barth aus Frankfurt, AKD Benelux Lawyers aus Amsterdam sowie Breiteneder aus Wien dabei. Unterstützung haben sie sich vom Prozessfinanzierer Vannin Capital geholt, der die Verfahrenskosten tragen will und im Erfolgsfall einen Teil des erstrittenen Geldes erhält. Das Bündnis stellt Investoren in Aussicht, bis zu 15 Prozent ihrer Investitionssumme als zu erstattenden Schaden geltend machen zu können.
Streitwert von vier Milliarden Euro
Wie in anderen Anlegerprozessen lautet der Vorwurf, VW habe Investoren zu spät über finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation von Dieselautos informiert. Hätten die Anleiheinvestoren zum Zeitpunkt ihres Einstiegs besser Bescheid gewusst, so das Argument, hätten sie sich niemals auf die Konditionen der Wertpapiere mit teils sehr niedrigem Zinskupon eingelassen. Die Stiftung vertritt nach eigenen Angaben Anleger mit einem investierten Kapital von 13 Milliarden Euro.
Davon sollen 93 Prozent auf Anleihegläubiger entfallen. In Summe halten die Anwälte sogar Anleger mit einer Gesamtsumme von 60 bis 70 Milliarden Euro für anspruchsberechtigt, die in eine von 532 Anleihen des Konzerns und seiner Tochtergesellschaft investiert hatten. Voraussetzung sei, dass sie die Papiere zwischen den Jahren 2011 und 2015, als der Skandal bekanntwurde, gehalten hätten, sagte der Anwalt Klaus Nieding. Angestrebt werde ein Vergleich, aber wenn VW sich nicht darauf einlasse, werde man klagen.
Ein Konzernsprecher sagte am Donnerstag, VW wisse bislang nichts von einer neuen Klage durch Anleihegläubiger. „Daher können wir uns diesbezüglich nicht weiter im Detail äußern.“ Grundsätzlich sei das Unternehmen überzeugt, alle Publizitätspflichten erfüllt zu haben. Vor diesem Hintergrund halte der Konzern vermeintliche Ansprüche, die Anleihegläubiger geltend machen könnten, für unbegründet. „Wir würden uns mit allen rechtlichen Mitteln gegen derlei Ansprüche verteidigen.“ In Amerika hatte VW in einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit verbrieften Anleihen kürzlich einen Erfolg erzielt. Im August wurde eine entsprechende Klage der Börsenaufsicht SEC abgewiesen.
In Deutschland laufen Anlegerklagen am Oberlandesgericht Braunschweig. Dort fordern Aktionäre in einem Kapitalanleger-Musterverfahren einen Ausgleich für erlittene Kursverluste. Aktuell soll es um einen Streitwert von vier Milliarden Euro gehen. Auch im Falle der Holding-Gesellschaft Porsche SE, die von den Eignerfamilien Porsche und Piëch kontrolliert wird, könnte es auf Beschluss des Bundesgerichtshofs zu einer Musterklage kommen. Die Porsche SE weist alle Vorwürfe zurück.
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