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AfD: Strafbescheide in Höhe von 500 000 Euro in Spendenaffäre - Süddeutsche Zeitung

Ihre Parteispenden-Affäre könnte die AfD teuer zu stehen kommen: Nach Informationen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung sind der Partei am Donnerstag zwei Strafbescheide der Bundestagsverwaltung zugestellt worden, insgesamt soll die AfD mehr als 500 000 Euro Strafe bezahlen - dreimal so viel, wie sie 2016 und 2017 an illegalen Spenden angenommen haben soll.

396 016,56 Euro beträgt demnach die Strafe für Zuwendungen zugunsten des Wahlkampfes 2017 von Alice Weidel, der heutigen Fraktionsvorsitzenden. Die Bundestagsverwaltung sieht es als erwiesen an, dass der Kreisverband Bodenseekreis damals 132 000 Euro einer Schweizer Firma zu Unrecht verbucht hat. Im zweiten Fall hat die Bundestagsverwaltung nun nach langer Prüfung entschieden, dass die Partei für einen von der Schweizer Werbeagentur Goal AG bezahlten Kongress in Düsseldorf 2016 ebenfalls den dreifachen Wert der eingegangenen Spendensumme als Strafe entrichten muss: 108 412,80 Euro. Den Kongress hatte der frühere Landesvorsitzende der AfD Nordrhein-Westfalen Marcus Pretzell gemeinsam mit der FPÖ veranstaltet. Pretzell ist kein Parteimitglied mehr und wollte sich auf Anfrage zunächst nicht äußern. Die Bundestagsverwaltung bestätigte die Strafbescheide.

Der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate teilte auf Anfrage mit, er erachte den Strafbescheid hinsichtlich der Weidel-Spende als als "unfair". Er sei zwar an die Adresse der AfD gerichtet, ziele aber primär darauf ab, "die Entscheidung der Konstanzer Staatsanwaltschaft in dem Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin Alice Weidel vorwegzunehmen und zu beeinflussen". Die Bundestagsverwaltung habe zudem Einblick in Ermittlungsunterlagen erhalten, die Weidels Verteidigung bisher nicht zur Verfügung gestanden hätten, kritisierte Strate.

Die Wahlkampfspenden stammten vordergründig von einer Züricher Pharmafirma und waren in 18 Tranchen auf dem Konto des Kreisverbandes von Alice Weidel eingegangen, gewidmet ihrem Wahlkampf als Spitzenkandidatin für die vergangene Bundestagswahl. Spenden aus einem Nicht-EU-Land sind verboten. Vor einem Jahr bereits hatte die Bundestagsverwaltung die AfD darüber informiert, dass sie davon ausgehe, die Spenden seien illegal erlangt worden. Die AfD hatte Anfang des Jahres stattdessen behauptet, es handle sich nicht um eine Spende an die Partei, sondern um eine persönliche Zuwendung an Weidel.

WDR, NDR und SZ hatten den Fall vor zwei Jahren öffentlich gemacht. Das Geld war etwa ein Dreivierteljahr auf einem Unterkonto des Kreisverbandes Bodenseekreis gelegen und dann doch an die Pharmafirma zurücküberwiesen worden. Die Bundestagsverwaltung, aber auch die Bundes- und Landesebene der AfD hatten davon nichts erfahren. Die Zuwendung stammte offenbar auch nicht von einer Pharmafirma, sondern von dem Milliardär Henning Conle, der in Zürich und London lebt. Zu ihm hatten nachgereichte Namenslisten mit den dann angeblich wahren Spendern geführt, die den Recherchen zufolge die Namen von Strohleuten enthielten. Solche Listen hatte die AfD schließlich bei der Bundestagsverwaltung eingereicht.

Auch die Bundestagsverwaltung geht in ihrem Strafbescheid davon aus, dass die Summe von Conle stammt, sie hat demnach entsprechende Kontobewegungen geprüft. Der Schweizer Spender selbst soll sich gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz nicht zu dem Vorgang geäußert haben.

AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter bestätigte den Eingang zweier Schreiben und erklärte, zumindest in einem Fall werde eine Klage geprüft. Parteichef Tino Chrupalla teilte auf Anfrage mit, es handle sich "um ein politisch durchschaubares Spiel", um in der aktuellen Debatte um das Infektionsschutzgesetz die stärkste Oppositionspartei zu diskreditieren. Es sei wohl ein einmaliger Vorgang, dass "eine Partei für Gelder bestraft wird, die in voller Höhe zurückgezahlt und nicht verwendet wurden".

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