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Corona-Lockdown bis Anfang 2021: Die 10 Verbote - BILD

Corona-Krise: Alle Infos

Knallhart-Lockdown bis Anfang 2021 Die 10 Verbote

Verkündeten im Kanzleramt den Knallhart-Lockdown (v.l.): Kanzlerin Angela Merkel (66), Bayerns Regierungschef Markus Söder (53), Finanzminister (62) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Mülle
Verkündeten im Kanzleramt den Knallhart-Lockdown (v.l.): Kanzlerin Angela Merkel (66), Bayerns Regierungschef Markus Söder (53), Finanzminister (62) und Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (56)Foto: dpa-Pool

Es war der bisher kürzeste Corona-Gipfel von Kanzlerin und Ministerpräsidenten (60 Minuten) – doch die beschlossenen Maßnahmen sind hart wie nie!

Von Mittwoch bis mindestens 10. Januar schließen Einzelhandel, Schulen, Kitas. Kanzlerin Angela Merkel (66, CDU) anschließend mit leicht belegter Stimme: „Wir sind zum Handeln gezwungen und handeln jetzt auch.“

Finanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (62, SPD): „Das Virus feiert keine stille Weihnacht.“

BILD dokumentiert die zehn wichtigsten Ge- und Verbote, die jetzt gelten.

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1. Einzelhandel muss schließen!

Ab Mittwoch schließen alle Geschäfte und Wochenmärkte, die KEINE Lebensmittel verkaufen. Offen bleiben: Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Baby-, Sanitäts- und Tierfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken, Post, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel.

2. Weihnachten nur im engsten Familienkreis!

Die Kontaktbeschränkungen (max. fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis 14 nicht eingerechnet) bleiben bestehen.

Nur vom 24. bis 26.12. sind Feiern im „engsten Familienkreis“ erlaubt. Das sind: Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Nichten/Neffen und deren Haushaltsangehörige (s. unten).

3. Friseure müssen schließen!

Friseursalons müssen schließen, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios bleiben dicht. Nur medizinisch notwendige Dienste (Physio-, Ergo- und Logotherapien, Fußpflege) bleiben möglich.

4. Böllern zu Silvester verboten!

Knaller und Raketen dürfen nicht verkauft, Restbestände nicht in der Öffentlichkeit gezündet werden (nur im Garten erlaubt).

5. Versammlungen verboten!

An Weihnachten und Silvester dürfen sich Menschen NICHT auf Straßen und Plätzen treffen!

6. Alkoholverbot im Freien!

Das Trinken von Alkohol in der Öffentlichkeit wird vom 16. Dezember bis 10. Januar verboten (auch an Glühweinständen!). Verstöße werden mit Bußgeld belegt. Kneipen/Restaurants dürfen aber weiter liefern.

7. Schulen und Kitas müssen schließen!

Schulen und Kitas schließen vom 16. Dezember bis 10. Januar. Unterricht findet allenfalls online statt, die Schulpflicht wird ausgesetzt. Eine Notbesetzung soll Eltern bei Bedarf entlasten.

8. Singen in der Kirche verboten!

Kirchen, Synagogen, Moscheen dürfen nur öffnen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt und eine Maskenpflicht auch am Platz eingehalten wird. Singen ist verboten.

9. Ausgangssperren in Hotspots!

In Hotspots mit mehr als 200 Neuinfizierten/Woche auf 100 000 Einwohner sollen verschärfte Ausgangssperren gelten, Besucher von Altenheimen nur noch mit negativem Coronatest Zugang finden (siehe Grafik).

10. Betriebe sollen Ferien geben!

Firmen sollen nach Möglichkeit bis 10. Januar Betriebsferien einführen oder ihre Angestellten ins Home-Office schicken.

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