Stand: 08.03.2021 21:03 Uhr
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hatte am Sonnabend wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie gelten seit Montag.
Fast überall in Schleswig-Holstein sind am Montag die Lockerungen in Kraft getreten- allerdings unter Auflagen und nicht in Flensburg, wo der Inzidenzwert weiterhin zu hoch ist. Die neue Landesverordnung sieht eine Lockerung der Kontaktregeln vor. Das Regelwerk gilt landesweit. So können sich wieder Mitglieder von zwei Haushalten treffen - allerdings nur maximal fünf Personen gleichzeitig. Paare mit getrennten Wohnsitzen gelten dabei als ein Haushalt. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Außerdem gibt es folgende Änderungen:
Einzelhandel
- Unter Auflagen (Hygienekonzepte) kann der Einzelhandel wieder öffnen. Die Kundenzahl ist dabei auf eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt. Für Verkaufsstellen die größer als 800 Quadratmeter sind, gilt eine Begrenzung von einer Person je 20 Quadratmeter der darüber hinausgehenden Fläche. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Lebensmittelgeschäfte. Steigt die landesweite Inzidenz über 50, ist nur Termin-Shopping ("Click and Meet") möglich, steigt die Inzidenz über 100, muss der Einzelhandel schließen.
Körpernahe Dienstleistungen
- Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios können wieder öffnen - mit entsprechenden Hygienekonzepten und Kontaktdatenerhebung
Freizeit und Kultur
- Museen, Gedenkstätten, Bibliotheken, Archive, Sonnenstudios und botanische Gärten können wieder öffnen - ebenfalls unter Auflagen (Hygienekonzept, Begrenzung der Besucherzahl, Kontaktdatenerhebung). Steigt die Inzidenz über 50, müssen Besucher vorher jedoch Termine buchen
Sport
- Kontaktfreier Sport ist mit bis zu zehn Personen außerhalb geschlossener Räume möglich - bei einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz unter 50. Sport in geschlossenen Räumen ist weiterhin allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person erlaubt. In großen Räumen oder Hallen können auch mehr Personen gleichzeitig Sport treiben. Dabei gilt eine Mindestfläche von 80 Quadratmeter pro Person. Hygienekonzepte müssen vorliegen und Kontaktdaten erhoben werden.
Außerschulische Bildungsangebote
- Fahr- und Flugschulen können ihre Arbeit wieder aufnehmen, Musikschulen dürfen Einzelunterricht anbieten, Erste-Hilfe-Kurse und Kurse in Hundeschulen dürfen unter Auflagen stattfinden.
Pflegeeinrichtungen
- Angestellte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung tragen und sind mindestens zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen.
Kinder- und Jugendhilfe
- Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind als Präsenzveranstaltung mit bis zu zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmern in einer festen Gruppe zulässig.
Für Flensburg und Umgebung regeln die Stadt Flensburg und der Kreis Schleswig-Flensburg angesichts des dortigen Infektionsgeschehens weitere Maßnahmen per Allgemeinverfügung. Die bereits gültige Quarantäne-Verordnung wurde bis zum 28. März verlängert.
Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) appellierte an die Bürgerinnen und Bürger gemeinsam weiterhin die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten und mit der Situation verantwortungsbewusst umzugehen, damit niemand gefährdet werde.
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Nochmal genau: Was hat das alles mit der Inzidenz zu tun?
Die regionale Infektionslage entscheidet darüber, wie weit die Bundesländer lockern können - und wann sie die Maßnahmen wieder verschärfen müssen. Dafür haben Bund und Länder am 3. März einen Stufenplan beschlossen, der die einzelnen Öffnungsschritte abhängig von den gemeldeten Infektionen beschreibt. Die schleswig-holsteinische Landesregierung wertet nach Angaben der Staatskanzlei jeden Freitag die Inzidenzzahlen aus und guckt, welche Auswirkungen bisherige Öffnungsschritte auf das Infektionsgeschehen im Land hatten.
Die Inzidenz, also die Zahl der nachgewiesenen Infektionen auf 100.000 Einwohner, ist der ausschlaggebende Richtwert. Da diese Zahl aber durch außergewöhnliche Infektionsgeschehen täglich nach oben schnellen kann, wird der Wert in einem Sieben-Tage-Turnus betrachtet - alles richtet sich also nach der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz.
Lockerungen vorerst bei 7-Tage-Inzidenz von unter 50 bzw. unter 100
Die kritischen Schwellen wurden von der Politik in Abstimmung mit Experten auf 35, 50, 100 und 200 festgelegt - wissenschaftlich gesehen haben diese Werte keine signifikante Bedeutung - das heißt, das Virus verhält sich nicht anders bei einer Inzidenz von 49 oder 51. Dennoch ist nach Angaben von Wissenschaftlern - wie dem Leiter der Virologie am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) in Lübeck, Jan Rupp - eine Festlegung auf diese Abschnitte sinnvoll, da eine solche Abgrenzung erlaubt, Strategien für Maßnahmen und Lockerungen festzusetzen.
Aktuelle Infektionslage muss stabil sein
Die Lockerungsschritte, die der Stufenplan vorsieht, können umgesetzt werden, wenn sie die aktuelle Infektionslage stabil über 14 Tage hält. Das heißt zum Beispiel: Fällt ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt unter den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50, muss er insgesamt zwei Wochen unter 50 bleiben, bis es zu den Lockerungen kommt. Mit dieser Strategie erhoffen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefinnen und -chefs, die Ausbreitung des Coronavirus unter Kontrolle zu behalten. Eine Inzidenz von 50 pro 100.000 Menschen gilt als gut überwachbar, die Kontaktketten lassen sich laut Gesundheitsamt noch gut nachvollziehen.
Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Schleswig-Holstein
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