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Neue Corona-Beschlüsse in Deutschland - Das ist der Fünf-Stufen-Plan gegen das Coronavirus - Stuttgarter Nachrichten

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht nach einem Treffen im Kanzleramt auf einer Pressekonferenz. Foto: dpa/Markus Schreiber

Der Lockdown in Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird um drei Wochen bis zum 28. März verlängert - im Grundsatz. In kleinen Schritten soll geöffnet werden. Wir stellen den Fünf-Stufen-Plan vor.

Berlin - Der Lockdown in Deutschland zur Eindämmung der Corona-Pandemie wird um drei Wochen bis zum 28. März verlängert - im Grundsatz. Denn Bund und Länder vereinbarten am Mittwochabend in einer knapp neunstündigen Videokonferenz zugleich weitere kleine Schritte in Richtung Öffnung: Vom 8. März an dürfen sich wieder höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Zudem gelten Buch- und Blumenläden wie auch Gartenmärkte nun als „Einzelhandel des täglichen Bedarfs“ - und können daher wie Supermärkte unter Hygieneauflagen öffnen.

Weitere Öffnungsschritte werden in einem Stufenplan vom Infektionsverlauf abhängig gemacht. Der Einzelhandel könnte demnach ab 8. März mindestens für Termin-Shopping öffnen. Für die Ostertage gilt weiter der Appell, auf „nicht zwingend notwendige Reisen“ zu verzichten. Neu ist eine Notbremse: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 werden Öffnungen zurückgenommen und es gelten wieder die Regeln des Lockdowns. Am 22. März wollen Bund und Länder erneut beraten.

Schnelltests

Bis Anfang April sollen weitere Maßnahmen die „nationale Teststrategie“ ergänzen: Personal in Schulen und in der Kinderbetreuung sowie allen Schülern soll pro Präsenzwoche mindestens ein kostenloser Schnelltest angeboten werden. Unternehmen sollen ihren in Präsenz Beschäftigten dies ebenfalls anbieten. Bis Ende der Woche soll es dazu eine Einigung mit der Wirtschaft geben. Alle Bürger ohne Corona-Symptome sollen über ihre Kommune kostenlos einen Schnelltest machen können. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund. Eine „Taskforce Testlogistik“ soll die „größtmögliche Verfügbarkeit und zügige Lieferung von Schnelltests“ sicherstellen.

Kontaktbeschränkung mit Notbremse

Ab 8. März dürfen sich höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten privat treffen, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt. Neu ist: „Paare gelten als ein Haushalt.“ In Regionen mit weniger als 35 Neuinfektionen pro Woche pro 100.000 Einwohnern kann dies auf drei Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen erweitert werden.

Steigt die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100, werden die Kontakte wieder auf einen Haushalt und eine weitere Person beschränkt. Diese „Notbremse“ soll auch für andere Öffnungsschritte gelten.

Zweiter Öffnungsschritt (ab 8. März)

Nach ersten Öffnungen im Schulbereich und für Friseure sollen nun auch Buch- und Blumenläden sowie Gartencenter unter Hygieneauflagen und Kundenzahlbegrenzungen ihre Türen wieder öffnen. Für körpernahe Dienstleistungen sowie Fahr- und Flugschulen gilt dies auch, aber dort werden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests für Kunden und ein Testkonzept für das Personal vorgeschrieben.

Dritter Schritt (frühestens ab 8. März)

Weitere Öffnungsschritte werden abhängig gemacht vom Infektionsverlauf. Die Länder könnten demnach bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 unter Auflagen den Einzelhandel, Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten öffnen, auch kontaktfreier Sport im Außenbereich würde erlaubt. Bei Inzidenz-Werten zwischen 50 und 100 sollen diese Bereiche nur eingeschränkt öffnen: Im Einzelhandel etwa würden nur Terminshopping-Angebote erlaubt (Click and meet). Kunden müssten vorher einen Termin buchen. Ähnliches würde für Museen gelten. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100, greift die Notbremse mit einer Rückkehr zu den Lockdown-Regeln.

Vierter Schritt (frühestens ab 22. März):

Voraussetzung dafür ist, dass sich die Sieben-Tage-Inzidenz in dem Bundesland oder der Region nach dem dritten Öffnungsschritt für zwei Wochen nicht verschlechtert hat. Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport draußen werden erlaubt. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 könnte die Außengastronomie nur mit Terminbuchung erlaubt werden. Für Theater, Kinos und Ähnliches würden tagesaktuelle Schnell- oder Selbsttests vorgeschrieben. Bei einer Inzidenz über 100 greift wieder die Notbremse.

Fünfter Schritt (frühestens ab 5. April)

Dieser setzt wiederum eine für zwei Wochen mindestens stabile Sieben-Tage-Inzidenz seit dem vierten Öffnungsschritt voraus - rechnerisch also frühestens der 5. April. Bei unter 50 Neuinfektionen könnten im Außenbereich Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden und Kontaktsport in Innenräumen erlaubt werden. In dieser zeitlich fortgeschrittenen Phase dürfte der Einzelhandel auch schon bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 unter denselben Auflagen öffnen wie im dritten Schritt bei unter 50. Steigt die Inzidenz auf über 100, greift wieder die Notbremse.

Perspektive

Über Öffnungen in den Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels soll in der nächsten Runde am 22. März beraten werden. Die Bürger bleiben weiter aufgerufen, „auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“. Arbeitgeber bleiben bis zum 30. April aufgefordert, ihren Beschäftigten Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.

Hilfen

Der von der Bundesregierung schon Mitte Februar in Aussicht gestellte Härtefallfonds soll nun endlich kommen. Bislang scheiterte dies daran, dass die Länder den Fonds nicht mitfinanzieren wollten. Im Beschluss ist nun die hälftige Finanzierung durch Bund und Länder vereinbart. Von dem Zuschuss sollen Unternehmer wie etwa Schausteller profitieren, die die Antragsbedingungen bisheriger Hilfen nicht erfüllen können. Details sollen bis zur kommenden Woche geklärt werden. Ursprünglich war von einem Volumen von zwei Milliarden Euro die Rede. Auch für Krankenhäuser gibt es mehr Geld: Sie erhalten auch für 2021 einen Ausgleich für coronabedingte Erlöseinbußen. Abhängig von der Entwicklung bei den Schulöffnungen soll über „weitere Kinderkrankengeldtage“ entschieden werden.

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