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Corona aktuell: RKI meldet 22 231 Corona-Neuinfektionen - Süddeutsche Zeitung - SZ.de

Der Bund hat baldige Lockerungen für Corona-Geimpfte angekündigt, aber das Thema und die Zögerlichkeit der Entscheidung sorgen weiter für kontroverse Diskussionen. Einige Bundesländer gehen bereits eigene Wege.

Nach einem Beschluss des bayerischen Kabinetts vom Dienstag werden vollständig Geimpfte im Freistaat von diesem Mittwoch an Menschen gleichgestellt, die negativ auf Corona getestet wurden. So müssen vollständig Geimpfte bei einem Friseurbesuch keinen negativen Corona-Test vorweisen. Auch andere Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Hessen haben ihre Verordnungen bereits entsprechend angepasst.

In Rheinland-Pfalz werden Geimpfte 14 Tage nach Verabreichung der zweiten Dosis mit negativ Getesteten gleichgestellt. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) forderte trotzdem Rücksichtnahme gegenüber Menschen ohne Impfung. Die Sozialdemokratin bezog dies gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor allem auf junge Menschen und Familien, "die seit über einem Jahr in großer Disziplin und Solidarität die Schutzmaßnahmen eingehalten haben, um vor allem andere zu schützen". Je mehr Menschen geimpft seien, desto drängender stelle sich die Frage, "welche Schutzmaßnahmen noch aufrechterhalten werden müssen, weil von Genesenen und Geimpften deutlich weniger Gefahr ausgeht, das Virus auf andere zu übertragen". Dreyer drängte auf einen bundeseinheitlichen Umgang mit Geimpften, Getesteten und Genesenen.

Beim Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag hatte es noch keine Beschlüsse zum bundesweiten Umgang mit Geimpften und Genesenen und möglichen Erleichterungen bei den Corona-Beschränkungen für sie gegeben. Die Bundesregierung will nach einer Ankündigung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kommende Woche einen Vorschlag machen, so dass eine Verordnung am 28. Mai vom Bundesrat beschlossen werden könnte. Von Vertretern der Kommunen und Landkreise und aus der bundesweiten Opposition kommt seit dem Impfgipfel Kritik daran, dass keine frühere Entscheidung zustande kam.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae warnte der Deutschen Presse-Agentur zufolge vor einer Neid-Debatte. "Während es Union und SPD bei den Änderungen im Infektionsschutzgesetz sehr eilig hatten, lässt sich die Regierung nun viel Zeit, die Ausnahmen von Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene per Rechtsverordnung zu formulieren", sagte Thomae demnach. FDP-Generalsekretär Volker Wissing sagte der Bild: "Es kann doch nicht wahr sein, dass die Bundesregierung beim Einschränken der Grundrechte den Turbo einlegt, aber bei der Rückgabe in den Trödelmodus verfällt."

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich forderte ebenfalls eine rasche Aufhebung der Corona-Beschränkungen für Geimpfte. "Das muss zügig kommen, denn wir sollten uns die Entscheidung darüber nicht von den Gerichten aus der Hand nehmen lassen", sagte er der Neuen Osnabrücker Zeitung. Da jetzt klar sei, dass Geimpfte wahrscheinlich andere nicht mehr infizieren könnten, müssten die Grundrechtseinschränkungen für diese Gruppe Schritt für Schritt zurückgenommen werden.

Drosten: Lage in Indien wohl nicht allein durch Variante verursacht

Der Virologe Christian Drosten zeigt sich angesichts der bisherigen Erkenntnisse über die indische Corona-Variante B.1.617 weiter relativ gelassen. Aus der sehr kleinen verfügbaren Datenbasis lasse sich schließen, dass die Mutante nicht allein die heftige Infektionswelle in dem Land verursache, "sondern das ist mehr eine bunt gemischte Virus-Population", sagte der Wissenschaftler von der Berliner Charité im Podcast "Coronavirus-Update" (NDR-Info) vom Dienstagabend. Auch die ansteckendere Variante B.1.1.7, die mittlerweile hierzulande dominiert, sei stark vertreten.

In Indien kommen derzeit aus Sicht Drostens mehrere Effekte zusammen: Herdenimmunität sei dort laut einer Studie bei Weitem noch nicht erreicht gewesen. Es werde nun eine Bevölkerung durchseucht, die schon ein bisschen die Anfangsimmunität aus den bisherigen Wellen zu verlieren beginne, sagte der Virologe. Gleichzeitig sei die Variante B.1.617 etwas verbreitungsfähiger und robuster gegen die Immunität. In der Fachsprache ist von Immunescape (Immunflucht) die Rede. Diese Eigenschaft sei bei B.1.617 leicht ausgeprägt. Das sei auch im Vergleich mit anderen Varianten "nichts, was einen wirklich groß beunruhigt".

Im Moment halte er die Variante B.1.617 "in der Medienbewertung (für) überschätzt", sagte Drosten. Auch gebe es keine Belege dafür, dass Menschen durch sie schwerer erkrankten. "Wenn viele Leute zur gleichen Zeit infiziert werden, dann hat man auch bei den jüngeren Altersgruppen auf einmal, absolut gesehen, ganz viele Kranke in einem kurzen Zeitfenster." In Indien sei zudem die Grundgesundheit der Bevölkerung weniger gut als in Deutschland, was den Effekt der jüngeren Bevölkerung wieder etwas ausgleiche. Drosten machte aber deutlich, dass sich der Sachstand ändern könne.

RKI meldet 22 231 Corona-Neuinfektionen

Die Gesundheitsämter in Deutschland haben dem Robert-Koch-Institut (RKI) binnen eines Tages 22 231 Corona-Neuinfektionen gemeldet. Zudem wurden innerhalb von 24 Stunden 312 neue Todesfälle verzeichnet. Das geht aus Zahlen von Mittwochmorgen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 5.10 Uhr wiedergeben. Am Mittwoch vor einer Woche hatte das RKI binnen eines Tages 24 884 Neuinfektionen und 331 neue Todesfälle verzeichnet.

Die Zahl der binnen sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner lag laut RKI am Mittwochmorgen bundesweit bei 160,6. Am Vortag hatte das RKI diese Sieben-Tage-Inzidenz mit 167,6 angegeben, vor eine Woche hatte sie bei 160,1 gelegen.

Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 3 332 532 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2 in Deutschland. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden. Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit etwa 2 954 000 an. Die Gesamtzahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 82 280.

Der bundesweite Sieben-Tage-R-Wert lag laut RKI-Lagebericht von Dienstagabend bei 0,93 (Vortag: 1,01). Das bedeutet, dass 100 Infizierte rechnerisch 93 weitere Menschen anstecken. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen vor 8 bis 16 Tagen ab. Liegt er für längere Zeit unter 1, flaut das Infektionsgeschehen ab; liegt er anhaltend darüber, steigen die Fallzahlen.

Baden-Württemberg erwägt, Bundesnotbremse zu verschärfen

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann erwägt wegen stark steigender Corona-Zahlen eine Verschärfung der Bundesnotbremse. Er müsse prüfen, "dass wir unter Umständen die Maßnahmen der Notbremse verschärfen müssen", sagte der Grünen-Regierungschef am Dienstag in Stuttgart. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag zuletzt landesweit nur noch knapp unter 200.

"Wir stecken noch voll in der Corona-Krise", sagte Kretschmann. Er hoffe, dass man im Sommer die Oberhand über die Pandemie bekomme. Welche Maßnahmen er womöglich verschärfen will, sagte der Grünen-Politiker nicht. Denkbar wäre, den Grenzwert für Schulschließungen von 165 noch weiter herunterzusetzen oder die Ausgangsbeschränkungen früher beginnen zu lassen.

Auch andere Bundesländer passen gerade ihre Regeln an. So führt Bremen beispielweise im Alleingang auf Landesebene vom 10. Mai an eine Corona-Testpflicht in Unternehmen und Verwaltungen ein. Berliner brauchen vor dem Einkaufen oder dem Friseurbesuch keinen Corona-Test mehr, wenn sie schon einmal infiziert waren und inzwischen genesen sind. Schon seit Mitte April galt, dass Menschen mit vollständigem Impfschutz die gleichen Rechte hatten wie andere mit einem aktuellen negativen Testergebnis. Das betraf aber nicht ehemalige an Corona Erkrankte. "Wir stellen auch die Personen gleich, die genesen sind", sagte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci.

Merkel: Ich kann die Frustration in der Kultur verstehen

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Verständnis für die Lage vieler Kulturschaffenden in der Pandemie gezeigt. "Klar kann ich das nachvollziehen, dass man frustriert ist", sagte die CDU-Politikerin am Dienstag während einer Onlinekonferenz mit 14 Kunst- und Kulturschaffenden aus unterschiedlichen Bereichen der Szene. Künstler lebten durch die Darstellung ihrer Emotionen, ihrer Fähigkeiten, ob über ein Instrument, das gesprochene Wort oder Ausstellungen, sagte Merkel. Der große Teil der Kulturschaffenden sei von Anfang an betroffen gewesen.

Merkel kündigte an, Unternehmen, die Veranstaltungen für den Herbst planen, helfen zu wollen. Es werde darüber nachgedacht, wie eine gewisse Absicherung gegeben werden könne, wenn die Veranstaltungen dann wegen eines möglichen Infektionsgeschehens doch nicht stattfinden könnten. Insgesamt sei in der Corona-Krise von staatlicher Seite versucht worden, einiges abzufedern. Aber Kunst sei mehr als das, was irgendwie kompensiert werde. "Das ist schon eine traurige Zeit, das muss man sagen." Dass da Frust aufkommt, könne sie verstehen, sagte Merkel. Gleichzeitig verteidigte sie die geltenden Regeln gegen die Pandemie. "Wir dürfen nicht beständiges Wachstum haben", sagte die Kanzlerin mit Blick auf die Infektionszahlen.

Bundesregierung verurteilt mutmaßlichen Angriff durch "Querdenker" auf Journalisten

Die Bundesregierung hat einen Angriff auf das Team eines TV-Senders am Montagabend im Berliner Regierungsviertel scharf kritisiert. Mehrere Kameraleute und Reporter seien in der Nähe des zum Bundestag gehörenden Paul-Löbe-Hauses angegriffen und an ihrer Berichterstattung gehindert worden, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Dienstag in Berlin. Er verurteilte den Angriff im Namen der Bundesregierung.

Wer Journalisten angreife, um sie in ihrer Arbeit zu beeinträchtigen, "der stellt sich damit klar außerhalb unseres Rechtsstaats", sagte Seibert und ergänzte: "Journalismus muss in Deutschland ohne Angst ausgeübt werden können." Solch ein Angriff sei deshalb nicht zu tolerieren.

Bei dem Vorfall wurde der 58-jährige Reporter Michael Wüllenweber von "Welt TV" während einer Liveschalte von drei Männern bedrängt. Dabei soll einer der Männer laut Polizei deutlich den Sicherheitsabstand zu dem Journalisten unterschritten und versucht haben, ihm das Mikrofon zu entreißen. Der Sender brach die Liveschalte ab. Die Polizei ermittelt gegen einen 34-Jährigen und zwei 39-jährige Männer wegen des Verdachts der Nötigung sowie Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Bei den Männern soll es sich Beobachtern zufolge um Vertreter aus der "Querdenken"-Szene handeln, die vor dem Kanzleramt seit dem 22. April eine tägliche Mahnwache abhält.

FDP reicht Verfassungsbeschwerde gegen Infektionsschutzgesetz ein

Die FDP hat beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingereicht. Das erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der Partei, Marco Buschmann, am Dienstag in Berlin. Die Beschwerde richte sich vor allem gegen drei Punkte: die Ausgangssperren, die auf der Basis nackter Inzidenzen verhängt würden, die Kontaktbeschränkungen für geimpfte Personen und die formelle Verabschiedung des Gesetzes. "Das sind meiner Meinung nach keine Luxusprobleme, sondern tiefgreifende Grundrechtsprobleme", sagte Buschmann.

Buschmann sagte, die Ausgangssperre sei nur dann verhältnismäßig, wenn sie einen sinnvollen Beitrag zur Reduzierung der Infektionen leisten könne. Das sei jedoch nicht nachgewiesen. Die Beschwerde richtet sich außerdem gegen die Beschränkungen, die auch für vollständig Geimpfte weiter gelten sollen. Der FDP-Fraktionsgeschäftsführer verwies dabei als Beispiel auf Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen.

Schließlich kritisiert die FDP das Zustandekommen des Gesetzes. Der Prozessbevollmächtigte für die Beschwerde, Thorsten Kingreen, ist überzeugt, dass der Bundesrat dem Gesetz hätte zustimmen müssen. Das Gesetz wurde vom Bundestag als Einspruchsgesetz verabschiedet, bei dem der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates überstimmen kann.

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist bis Ende Juni befristet. Sie definiert als sogenannte Corona-Notbremse, dass bei mehr als 100 Neuansteckungen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen in einem Landkreis automatisch Beschränkungen gelten, darunter eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr. Beim Bundesverfassungsgericht sind bereits mehr als 65 Verfahren gegen das umstrittene Gesetz anhängig. Die Beschwerde der Abgeordneten der FDP-Fraktion ist auch in Form eines sogenannten Eilrechtsschutzes eingereicht, um eine möglichst schnelle Entscheidung zu bekommen.

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