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53 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen - DKP gescheitert - WELT

An der Bundestagswahl am 26. September können 53 Parteien teilnehmen. Das hat der Bundeswahlausschuss in seiner zweitägigen Sitzung entschieden, die am Freitag zu Ende ging. Darunter sind die bereits im Bundestag oder einem Landtag vertretenen CDU, CSU, SPD, FDP, Linke, Grüne, AfD, Freie Wähler und die BVB/Freie Wähler. Außerdem wurden 44 kleinere Parteien und Vereinigungen offiziell als Parteien anerkannt, was die Voraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist.

Für Aufsehen sorgte die Zulassung der rechtsextremen Partei „Der Dritte Weg“. Der „Dritte Weg“ sei eine Partei, die „paramilitärisch organisiert ist und noch weiter rechts steht als die NPD“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider in der RTL/ntv-Sendung „Frühstart“. Die Partei verfüge über eine „neonazistische und faschistische Ideologie“. Ihr gehe es wahrscheinlich darum, sich durch das Parteifinanzierungssystem festzusetzen und so im politischen Spektrum erkennbar zu machen.

Dass die Partei am 26. September auf den Wahlzetteln zu finden sein wird, besorgt den SPD-Politiker sehr. „Das ist alarmierend, weil sie sowohl den Weg in die Parlamente und auch den Weg der Straße gemeinsam mit Hooligans sucht“, sagte Schneider. „Jede Stimme für diese Partei bedeutet eine Stimme gegen unsere Bundesrepublik.“

Der Bundeswahlleiter verwies darauf, dass er die inhaltlichen Positionen einer Partei nicht überprüfen dürfe. Er sei „nicht berechtigt, die Verfassungsmäßigkeit von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen zu überprüfen“, schrieb er auf Twitter. Eine Verfassungswidrigkeit können nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt werden.

Auch „Team Todenhöfer“ und „Partei für Veganer“ sind dabei

Die Parteien müssen für ihre Zulassung bestimmte Kriterien erfüllen. So muss die Beteiligungsanzeige von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstands unterzeichnet sein – darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, und zwar persönlich und handschriftlich. Der Anzeige müssen die schriftliche Satzung und das Programm der Partei beigefügt werden, ebenso ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes.

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Neben dem „Dritten Weg“ wurde auch die NPD zur Wahl zugelassen. Genehmigt wurde zudem die Teilnahme der Piratenpartei, der ÖDP, der Grauen oder des Südschleswigschen Wählerverbands (SSW), für den als anerkannte Minderheit keine Fünf-Prozent-Hürde gilt.

Die Genehmigung zur Wahlbeteiligung erhielten außerdem die „Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer“, das „Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei“, das „Bündnis C – Christen für Deutschland“, „Die Urbane HipHop Partei“, die „Europäische Partei Liebe“ sowie die „Gartenpartei“ und eine Partei namens „Die Sonstigen“.

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Hingegen scheiterte die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) wegen verspätet eingereichter Rechenschaftsberichte, auch die Republikaner verpassten die Zulassung. Abgelehnt wurden auch die „Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands“, die „Germanische Partei für Frauen, Rechtsstaat, Naturschutz, Kinderförderung und demokratischer Liebe“, ebenso der „Undeutsche Verein“. 

Auch die Organisation „Die Haie – Eine Partei mit Biss!“ scheiterte. Die abgelehnten Parteien können wegen der Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, dafür haben sie vier Tage Zeit.

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