Für rechtswidrig erhaltene Spenden soll die AfD abermals mehr als eine halbe Million Euro Strafe zahlen. Entsprechende Bescheide seien der Partei am Donnerstag übermittelt worden, teilte die Bundestagsverwaltung auf Anfrage mit.
Dabei geht es vor allem um den Fall der heutigen Fraktionschefin Alice Weidel. Von Juli bis September 2017 gingen laut Bundestag auf das Geschäftskonto ihres damaligen AfD-Kreisverbandes Bodensee Spenden über mehrere Einzelüberweisungen in Höhe von insgesamt rund 132.000 Euro von Schweizer Konten ein.
Es liege ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und deren Spender nicht feststellbar sei, teilte der Bundestag mit. Wie in solchen Fällen üblich soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser rechtswidrig erlangten Spende zahlen – rund 396.000 Euro.
AfD: Keine belastbaren Erkenntnisse zu Spender
Die AfD hatte eine Spenderliste vorgelegt. Im Juni 2019 teilte sie laut Bundestagsverwaltung dann aber mit, „dass mittlerweile acht angebliche Spender gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespendet zu haben“. Die AfD erklärte gegenüber der Bundestagsverwaltung demnach weiter, sie verfüge daher „nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei“.
In dem Schreiben des Bundestages an die AfD heißt es, in Kontounterlagen, die im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens von der Schweizer Justiz sichergestellt worden seien, werde der tatsächliche Spender genannt. Der Spender, ein Geschäftsmann, habe sich auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft Konstanz, die in der Sache ermittelt, zu dem Vorgang nicht geäußert.
Im zweiten Fall handelt es sich nach Angaben der Bundestagsverwaltung um eine Veranstaltung mit dem Titel „Europäische Visionen – Visionen für Europa“ in Düsseldorf im Februar 2016. Die Kosten der Veranstaltung betrugen demnach mehr als 36.000 Euro. Auch dies wertet die Bundestagsverwaltung als rechtswidrig erlangte Spende. Es handele sich auch in diesem Fall um einen Verstoß gegen das Verbot, Spenden anzunehmen, deren Spender nicht feststellbar seien. Wiederum wurde der dreifache Satz angesetzt, was eine Strafzahlung von gut 108.000 Euro ausmacht.
„Die Argumentation der Bundestagsverwaltung im heute ergangenen Bescheid zum Verfahren ‚K Bodenseekreis‘ kann von Seiten des AfD-Bundesverbandes nicht nachvollzogen werden“, teilte ein Parteisprecher mit. Der Bundesvorstand werde deshalb am kommenden Montag in seiner nächsten Telefonkonferenz darüber beraten, ob innerhalb der Monatsfrist beim Berliner Verwaltungsgericht eine Klage gegen diesen Bescheid eingereicht werde.
Chrupalla kritisiert Zeitpunkt
Der Parteivorsitzende Tino Chrupalla sagte, in einer Zeit, „in der die Regierungsparteien größte Einschränkungen der Grundrechte durch den Bundestag peitschen, wird die stärkste Oppositionspartei diskreditiert“. Er betonte, die damals überwiesenen Gelder seien zurückgezahlt und nicht verwendet worden
Im Rechtsstreit mit der Verwaltung des Bundestags um unzulässige Parteispenden für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen hatte die AfD im vergangenen Juni eingelenkt und eine Strafzahlung von knapp 270.000 Euro bezahlt. Der Bundesvorstand beschloss nach einer Niederlage in der ersten Instanz, auf ein bereits angekündigte Berufungsverfahren zu verzichten. „Dieser Schritt fällt uns nicht leicht, denn wir akzeptieren damit eine Strafzahlung der Bundestagsverwaltung, von deren Unrechtmäßigkeit wir alle zutiefst überzeugt sind“, erklärte Meuthen damals.
Für Meuthen, der wegen der Vorgänge auch innerparteilich in der Kritik stand, bedeutete die Beilegung des Rechtsstreits eine Entlastung. Auch in dem ähnlich gelagerten Fall des AfD-Europaabgeordneten Guido Reil, in dem es um gut 130.000 Euro geht, wurde nach Angaben von Vorstandsmitgliedern inzwischen entschieden, die Strafzahlung zu akzeptieren.
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