Ab Mittwoch (16.12.2020) gilt in ganz Deutschland ein harter Lockdown. Auch der Einzelhandel ist betroffen - diese Geschäfte in Niedersachsen müssen schließen.
- Harter Lockdown ab Mittwoch (16.12.2020): In ganz Deutschland geltendann strengere Corona*-Regeln.
- Auch in Niedersachsen sind zahlreiche Geschäfte von den Schließungen im Rahmen des Lockdowns betroffen.
- Viele Läden in Niedersachsen sind ab Mittwoch wegen des Corona-Lockdowns geschlossen, allerdings dürfen auch einige geöffnet bleiben.
Hannover - Es sollte für den Einzelhandel normalerweise ein besonders umsatzstarker Monat werden, schließlich läuft gerade das Weihnachtsgeschäft. Bei einem Treffen am Sonntag (13.12.3030) haben die Politiker von Bund und Ländern allerdings einen harten Corona-Lockdown beschlossen - und das noch vor Weihnachten.
Während des Corona-Lockdowns müssen nicht nur zahlreiche Geschäfte in Niedersachsen ab Mittwoch (16.12.2020) schließen, es gelten auch neue Corona-Regeln für Schulen und Kitas sowie strengere Kontaktbeschränkungen an Weihnachten und Silvester. Diese Regeln sollen vorerst bis zum 10. Januar 2021 gelten.
Maßnahme | Harter Lockdown |
Zeitraum | 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 |
Regeln | Unter anderem Schließung des Einzelhandels, strengere Kontaktbeschränkungen, geänderte Verordnungen für Schulen und Kitas, neue Regeln für Weihnachten und Silvester |
Corona-Lockdown in Niedersachsen: Diese Geschäfte müssen schließen
Bund und Länder haben mit dem harten Lockdown beschlossen, dass aufgrund der Corona-Pandemie der Einzelhandel erneut schließen muss. Davon betroffen sind neben Bekleidungsgeschäften unter anderem auch Anbieter sogenannter körpernaher Dienstleistungen. Folgende Geschäfte und Dienstleistungen sollen ab Mittwoch (16.12.2020) bis voraussichtlich 10. Januar 2021 geschlossen werden:
- Spielzeug- und Buchläden
- Möbel- und Elektronikgeschäfte
- Bekleidungsgeschäfte
- Friseursalons
- Kosmetikstudios
- Massagepraxen
- Tattoo-Studios
Corona in Niedersachsen: Diese Geschäfte dürfen trotz Corona öffnen
Die neuen Corona-Regeln im Lockdown beinhalten allerdings auch Ausnahmen. Geschäfte, die Waren für den täglichen Bedarf anbieten bleiben geöffnet. Folgende Geschäfte zählen zu den Ausnahmen und sollen geöffnet bleiben:
- Einzelhandel für Lebensmittel, Getränkemärkte und Reformhäuser
- Wochenmärkte für Lebensmittel
- Großhandel
- Geschäfte des Zeitungsverkaufs
- Babyfachmärkte
- Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
- Weihnachtsbaumverkauf
Bund und Länder haben sich am Sonntag auf einen ab Mittwoch geltenden strengen Lockdown geeinigt. Damit werden auch in Niedersachsen Corona-Regeländerungen in Kraft treten. https://t.co/b2S4pn7QX7
— NDR Niedersachsen (@NDRnds) December 14, 2020
Corona-Lockdown in Niedersachsen: Ausnahmeregelungen für Dienstleistungen
Auch für verschiedene Dienstleistungen soll es laut Beschluss von Bund und Ländern Ausnahmeregelungen geben. Folgende Geschäfte und Institutionen im Dienstleistungssektor sollen auch während des härteren Lockdowns ab Mittwoch (16.12.2020) weiterhin öffnen:
- Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien
- Optiker und Hörgeräteakustiker
- Medizinische Fußpflege
- Physio-, Ergo und Logotherapie
- Abhol- und Lieferdienste
- Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten
- Banken, Sparkassen und Poststellen
- Reinigungen und Waschsalons
(Helena Gries)*hna.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktonsnetzwerks.
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