Schule, Kitas, Kontakte, Bewegungsradius - die vereinbarten schärferen Corona-Regeln setzen die Bundesländer höchst unterschiedlich um. Es ist ein Lockdown mit Löchern. Was wo ab heute gilt - der Überblick.
Alle Bundesländer haben inzwischen die Bund-Länder-Beschlüsse in Landesrecht umgesetzt. Zum Teil mit erheblichen Abweichungen. So fällt der Lockdown mal strenger, mal weniger streng aus. Es gibt unterschiedliche Regeln für Schulen, Kitas, Kontakte und den Bewegungsradius.
Hamburg
Die Stadt Hamburg hat den Anfang gemacht. Bereits am Freitag trat die neue Corona-Verordnung in Kraft. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen nur noch mit einer Person eines anderen Haushalts zusammentreffen - bisher waren Kontakte mit bis zu fünf Menschen aus zwei Haushalten erlaubt. Für Kinder gibt es keine Ausnahme mehr.
Die Kindertagesstätten bleiben in Hamburg geöffnet, der Regelbetrieb in der Kita-Betreuung wird aber eingeschränkt, die Öffnungszeiten werden auf die Zeit von 8 bis 15 Uhr begrenzt. Eltern, so heißt es, seien dazu angehalten, ihre Kinder nicht in die Kitas zu schicken.
Die Anwesenheitspflicht in den Schulen bleibt bis zum 31. Januar aufgehoben - ausgenommen bei Prüfungen. Eltern können entscheiden, ob ihre Kinder in der Schule oder zu Hause lernen sollen. Für Kinder, die in der Schule lernen, gibt es zwischen 8 und 16 Uhr Betreuungsangebote.
Ob auch Hamburg die 15-Kilometerregel umsetzt, ist unklar. Die Sieben-Tages-Inzidenz liegt aber ohnehin derzeit deutlich unter dem Wert von 200.
Thüringen
In Thüringen sind die neuen Regeln seit Sonntag in Kraft. Hier wird empfohlen, alle Versorgungsgänge und sonstigen Aktivitäten innerhalb eines Radius von 15 Kilometern zu erledigen.
Eine strikte 15-Kilometer-Grenze gilt ab heute im besonders von Corona betroffenen Landkreis Hildburghausen. Sport und Bewegung im Freien sind nur im 15-Kilometer-Radius um den Wohnort erlaubt. Versammlungen, Gottesdienste und Sitzungen von Kommunalparlamenten sind verboten. Bei Verstößen drohen Geldbußen bis 25.000 Euro.
Die Teilnehmerzahl von Versammlungen wird auf 25 Personen begrenzt, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt einen Inzidenzwert von 300 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner an fünf Tagen innerhalb einer Sieben-Tage-Woche überschreitet
Die Winterferien an den Schulen werden auf die letzte Januar-Woche vorgezogen. Am 1. Februar soll der eingeschränkte Betrieb nach Phase Gelb des Stufenkonzeptes wieder aufgenommen werden. Das heißt: Schulen können im Fall einer Coronainfektion unter anderem den Wechsel zwischen Präsenz- und häuslichem Unterricht ermöglichen. Außerdem kann die Präsenzpflicht in der zweiten Februar-Woche ausgesetzt werden, wenn ein triftiger Grund dafür vorliegt.
Die für Januar angesetzten Prüfungen finden statt, für Abschlussklassen gilt Präsenzunterricht. Einzelhandelsgeschäfte und Baumärkte dürfen nun einen Abholservice anbieten.
Niedersachsen
In Niedersachsen gelten die neuen Einschränkungen seit Sonntag. Die 15-km-Regel in Hotspots überlässt das Land den Kommunen. Dann soll aber die Wohnadresse und nicht der Wohnort zum Ausgangspunkt des 15-Kilometer-Radius werden.
Bei den Kontaktbeschränkungen macht Niedersachsen eine Ausnahme bei Menschen mit Behinderung und Kindern von getrennt lebenden Eltern. Zudem wurden die Kontaktregeln für Kleinkinder gelockert. Kinder bis drei Jahre dürfen demnach bei Kontakten einer Betreuungsperson, etwa einem Elternteil, dabei sein.
Bei den verschärften Quarantäne-Regeln für Reiserückkehrer ist Niedersachsen strenger, als es der Bund-Länder-Beschluss vorsieht. Auch Menschen, die eine zweifache Impfung gegen eine Corona-Infektion nachweisen können und solche, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, müssen in Quarantäne.
Bei den Schulen geht Niedersachsen einen eigenen Weg: An Grundschulen gibt es in der ersten Woche nach den Ferien Distanzunterricht, anschließend bis zum Halbjahresende Unterricht im Wechselmodel. An den weiterführenden Schulen wechseln die Klassen, in denen keine Abschlüsse anstehen, komplett ins Distanzlernen. Das gilt auch für die berufsbildendenden Schulen. In den Abitur- und Abschlussklassen wird Unterricht in geteilten Klassen erteilt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, ist eine Notbetreuung geplant. In den Kindertagesstätten gibt es eine Notbetreuung mit bis zu 50 Prozent der Gruppengröße.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind Hotspot-Kreise verpflichtet, ihren Bürgern einen 15-Kilometer-Radius vorzuschreiben. Voraussetzung: Sie überschreiten fünf Tage hintereinander Werte von mehr als 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche. Der Abstand wird ab den Grenzen von Städten, Gemeinden und Verbandsgemeinde gemessen. Ausnahmen sind triftige Gründe wie Arztbesuche, Pflege von Angehörigen oder Besuche von Sorgeberechtigten, und wer zur Arbeit muss.
Zudem könnte es sein, dass bald alle Bewohner des Bundeslandes die 15-Kilometer-Regel einhalten müssen. Falls es landesweit über fünf Tage am Stück mehr als 200 nachgewiesene Neuinfektionen je 100.000 Einwohner und Woche geben, dann werde das Kabinett die Bewegungseinschränkung auf das ganze Land ausweiten, kündigte Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne an. Am Freitag lag der landesweite Wert mit 202,5 erstmals wieder über dieser Marke.
Die neue Corona-Verordnung des Landes vereinfacht es Kommunen zudem, beliebte Ausflugsziele abzuriegeln. Die Verantwortlichen vor Ort können verbieten, ganze Gemeinden aber auch einzelne Wanderwege, Ski- und Rodelhänge oder enge Gassen und Aussichtspunkte zu betreten.
Und auch in Sachsen-Anhalt gilt: Ein Hausstand darf maximal einen Menschen treffen, der nicht mit unter demselben Dach wohnt.
Erstmals seit April sind die Schulen und Kitas wieder im Notbetrieb. Nur Eltern mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers können ihre Kinder bis einschließlich zur sechsten Klasse in den Einrichtungen notbetreuen lassen.
Für fast alle Schülerinnen und Schüler soll es bis mindestens 31. Januar Aufgaben für zuhause geben. Lediglich die Abschlussjahrgänge bekommen ab heute Präsenzunterricht.
Sachsen
Als einziges Bundesland hat Sachsen den Lockdown bereits um eine Woche bis zum 7. Februar verlängert. Ab heute sind private Kontakte nur noch zwischen Personen eines Haushalts mit einer anderen Person erlaubt - Ausnahmen gelten für Familien oder Nachbarn, die sich im Lockdown bei der Kinderbetreuung unterstützen. Diese Kinder unter 14 Jahren dürfen sich aus maximal zwei Haushalten treffen.
Die 15-Kilometer-Regel wendet Sachsen schon seit Mitte Dezember an, außerdem gelten weiterhin Ausgangsbeschränkungen. Schulen und Kitas bleiben geschlossen. Es gibt eine Notbetreuung. Nach bisheriger Planung könnten sie am 8. Februar wieder öffnen. Die erste Februarwoche ist eine Winterferienwoche, die zweite wird auf die erste Aprilwoche verlegt.
Berlin
In der Hauptstadt gelten die schärferen Lockdown-Regeln seit Sonntag. Allerdings auch hier mit Ausnahmen: So sind Kinder von Alleinerziehenden bis zum Alter von zwölf Jahren von den strengen Kontaktbeschränkungen ausgenommen.
Schulen und Kitas bleiben für den Präsenzunterricht vorerst bis zum 25. Januar geschlossen. Es gibt reinen Distanzunterricht. Für Grundschüler und Kitakinder gibt es eine Notbetreuung, Eltern sind aber angehalten, dies nur notfalls in Anspruch zu nehmen. Ab heute soll aber Unterricht in Kleingruppen für die Abschlussklassen 10, 12 und 13 möglich sein.
Eine Ausgangssperre gibt es nicht. Für das Verlassen der Wohnung braucht man bis zum 31. Januar aber einen triftigen Grund - dazu zählen etwa: Arztbesuche, Einkäufe, Schule, Arbeit, Sport, Gassi-Gehen oder Gartenpflege.
Brandenburg
Hier gilt die neue Corona-Schutzverordnung bereits seit Samstag. Auch Brandenburg nimmt Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von den strengen Kontaktbeschränkungen aus.
Schulen bleiben geschlossen, mit Ausnahme der Abschlussklassen und bestimmter Förderschulen. Ab dem 18. Januar könnten je nach Infektionslage Grundschüler wieder im Wechselmodell unterrichtet werden.
Kitas bleiben geöffnet. Eltern sollen ihre Kinder aber wenn möglich zuhause betreuen. Alleinerziehende haben ab Montag, 18. Januar, einen Anspruch auf Notbetreuung. In Kreisen mit einer Inzidenz von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner oder darüber werden die Kitas geschlossen - das gilt derzeit etwa im Kreis Oberspreewald-Lausitz.
Die 15-Kilometer-Regel wendet Brandenburg in Hotspots an, das zielt besonders auf touristische Ausflügler.
Bayern
Ab heute gelten in Bayern die schärferen Maßnahmen. Bei den strengeren Kontaktbeschränkungen sind Kinder unter 14 Jahren ausgenommen, die im Lockdown regelmäßig von einer fest gewählten weiteren Familie betreut werden. So will die Landesregierung die Kinderbetreuung unter Familien und Nachbarn gewährleisten.
Denn Schulen und Kitas bleiben bis auf eine Notbetreuung geschlossen. Bis zum 31. Januar gibt es keinen Präsenzunterricht, sondern lediglich Distanzlernen in allen Schulen und Jahrgangsstufen.
Es gilt zudem eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit für Menschen in Hotspots. Sie dürfen sich nur noch innerhalb eines Radius von 15 Kilometern um ihre Gemeindegrenze bewegen. Touristische Tagesausflüge zählen nicht Grund für eine Ausnahme.
Ab heute können vorher bestellte Waren im Einzelhandel abgeholt werden (Click & Collect) - unter Wahrung strikter Schutz- und Hygienekonzepte.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen beziehen sich die Kontaktregeln auf den öffentlichen Raum und nicht auf den privaten Raum. Ein Verbot wäre in der Praxis nicht kontrollierbar, so das Argument. Die Landesregierung empfiehlt, sich an die Regeln auch im privaten Bereich zu halten und soziale Kontakte auf das wirklich Nötigste zu beschränken. Die Verordnung untersagt aber generell Partys und ähnliche Feiern.
In der ab heute geltenden neuen Corona-Schutzverordnung ist die 15-Kilometer-Regel nicht enthalten. Es gibt auch keinen Automatismus, dass die Regel ab einem bestimmten Wert greift. Vielmehr soll sie Teil der zusätzlichen Maßnahmen sein, zu denen kreisfreie Städte und Kreise bei mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen in Absprache mit dem Landes-Gesundheitsministerium greifen können. Von den 53 kreisfreien Städten und Kreisen in NRW hat bisher keine Region angekündigt, dieses Mittel anwenden zu wollen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen komplett zu Hause unterrichtet werden. Zugleich bieten die mehr als 10.000 Kitas in dem Bundesland ab heute nur noch eine eingeschränkte Betreuung mit weniger Stunden an. Und auch hier gilt: Wenn möglich, sollen Eltern ihre Kinder ganz zu Hause lassen.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein bleiben Schulen und Kitas weiterhin weitestgehend geschlossen. Es gibt vor Ort eine Notbetreuung. Für Abschlussklassen gibt es Sonderregeln.
In Heimen sollen künftig die maximal zwei zugelassenen Besucher von Pflegebedürftigen einen negativen Corona-Test vorweisen müssen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein, kann aber auch in dem Heim gemacht werden.
Auch in Schleswig-Holstein könnte eine mögliche Bewegungseinschränkung in Hotspots auf einen Radius von 15 Kilometern um den Wohnort gelten. Es soll aber keinen Automatismus bei Überschreiten der 200er-Inzidenz geben. Diese Regel wird in den Maßnahmenkatalog eines bestehenden Erlasses aufgenommen, der für Kreise und kreisfreie Städte mit über 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vorgesehen ist.
Von den Kontaktbeschränkungen sollen zwei Bereiche ausgenommen sein: Die Betreuung von Kindern bis 14 Jahren durch Familienangehörige und die Pflege von Angehörigen fällt nicht darunter.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg weicht bei seinen Regeln zum Teil vom Bund-Länder-Beschluss ab. Bei den Kontaktbeschränkungen werden etwa Kinder nicht mitgezählt. Ansonsten gilt, dass sich jeder Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen darf - im privatem wie wie auch öffentlichem Raum.
Und auch bei der Kinderbetreuung gibt es eine Abweichung. Eine Familie kann mit einer weiteren Familie in einer Betreuungsgemeinschaft Kinder wechselseitig betreuen. Es müssen während des Lockdowns aber immer dieselben zwei Familien sein.
Baden-Württemberg hat die 15-Kilometer-Regeln nicht eingeführt, im Land gelten allerdings bereits strenge Ausgangsregeln.
Baden-Württemberg könnte zudem Grundschulen und Kitas ab dem 18. Januar wieder öffnen - macht dies aber vom Infektionsgeschehen abhängig. Die Zahlen müssten "signifikant" sinken, heißt es. Eine Entscheidung ist für Donnerstag geplant.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz sind bei den Kontaktbeschränkungen Kinder bis einschließlich sechs Jahren von der Regelung ausgenommen. Die Haushalt-plus-Eins-Regel wird für Treffen im privaten Bereich dringend empfohlen.
Auch in Rheinland-Pfalz soll es keine automatische Einschränkung beim Bewegungsradius auf 15 Kilometer geben. In Regionen mit hohen Infektionszahlen kann es aber zu Bewegungsbeschränkungen kommen. Dies soll in Absprache mit den Kommunen entschieden werden.
Kommunen und Kreise können aber noch strengere Regeln erlassen. Das Haus darf dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Dies wurde unter anderem bereits in Ludwigshafen, Speyer und Pirmasens umgesetzt.
Die Präsenzpflicht an den Schulen in Rheinland-Pfalz ist für den gesamten Januar ausgesetzt. Zum 25. Januar sollen in Rheinland-Pfalz die Grundschulen und die 5. und 6. Jahrgangsstufen in den Wechselunterricht übergehen können. Dies ist aber vom Infektionsgeschehen abhängig. Eine Entscheidung darüber fällt das Bildungsministerium nach dem 17. Januar.
Kindertagesstätten bleiben geöffnet. Es gilt aber ein dringender Appell, Kinder zuhause zu lassen, wo immer dies möglich ist.
Saarland
Im Saarland wird die 15-Kilometer-Einschränkung abgemildert. Dabei werden nur tagestouristische Reisen verboten. So soll es weiterhin möglich sein, Angehörige zu besuchen, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen.
Auch im Saarland sollen Schülerinnen und Schüler weiterhin zuhause bleiben. Für die Abschlussjahrgänge gibt es Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 12 an den Gymnasien und der Klassenstufe 13 an den Gemeinschaftsschulen kehren heute an die Schulen zurück. Schüler, die in den Klassenstufen neun und zehn den Hauptschulabschluss oder den Mittleren Bildungsabschluss absolvieren, sollen ab dem 18. Januar zum Präsenzunterricht zurückkehren. Dies gilt auch an den Berufsbildungszentren für die Prüfungs- und Abschlussklassen der Fachoberschulen und der Fachschulen.
Bei den Kontaktregeln gibt es im Saarland Ausnahmen für die Betreuung von Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftigen und Kindern. Auch sind feste organisierte Gemeinschaften zur Betreuung von Kindern unter 14 Jahren zweier Hausstände sind erlaubt.
Mecklenburg-Vorpommern
Auch in Mecklenburg-Vorpommern darf nun nur mehr ein Haushalt eine weitere Person treffen. Allerdings werden Kinder - wenn dies für die Betreuung notwendig ist - bis zum Alter von zwölf Jahren davon ausgenommen. Es ist dabei aber egal, ob eine Familie als Hausstand eine Person besucht - oder eine Person eine Familie.
In Mecklenburg-Vorpommern gilt nun für Hotspot die 15-Kilometer-Regel. In Landkreisen mit mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche dürfen sich Einwohner nicht mehr als 15 Kilometer von ihrer Meldeadresse entfernen, sofern kein triftiger Grund vorliegt - wie Arztbesuche oder der Weg zur Arbeit. Ausgangspunkt ist die Wohnadresse. Zudem sollen in Hochrisikogebieten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 6 Uhr gelten. Bisher betrifft dies nur die Mecklenburgische Seenplatte. Ludwigslust-Parchim droht aber ebenfalls bald zum Corona-Hochrisikogebiet zu werden.
Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können wieder in die Schule gehen, müssen es jedoch nicht. Die Präsenzpflicht ist weiterhin aufgehoben. Alle anderen Jahrgänge sollen zu Hause lernen. Verpflichtende Klausuren werden bis zum Beginn der Winterferien im Februar nicht geschrieben. Eltern, die ihre Kinder nicht zu Hause betreuen können, können sie weiterhin in die Kita bringen. Die Betreuungszeit wird nicht eingeschränkt.
Bremen
In Bremen werden die Kontaktbeschränkungen lockerer ausgelegt, denn Kinder bis zwölf Jahren zählen nicht dazu. Ein Haushalt darf also Besuch von einer Person bekommen, die Kinder bis zwölf Jahren mitbringen kann.
Auch die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Hotspots legt Bremen lockerer aus. Auf die 15-Kilometer-Regel wird vorerst verzichtet. Die Inzidenzwerte in dem Bundesland liegen derzeit auch weit unter der 200er-Marke.
Die Präsenzpflicht an Schulen bleibt bis Ende Januar ausgesetzt. Eltern können selbst entscheiden, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken. Abschlussklassen sind im Wechselunterricht.
Hessen
Ab heute gilt eine strenge Kontaktbeschränkung, jedoch mit Ausnahmen für die gemeinsame Kinderbetreuung von bis zu drei Familien oder für die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen.
Die Schulen bleiben offen, die Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6 entfällt aber. Ab der 7. Klasse gibt es Distanzunterricht. Für Kita-Kinder gilt seit dem 16. Dezember: Nur im Notfall sollen Eltern sie dort betreuen lassen.
In Corona-Hotspots (Kreise oder Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 an drei Tagen in Folge) können nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr verhängt werden. Zudem gilt die 15-Kilometer-Regel rund um die Wohnanschrift. Damit sollen Ausflüge unterbunden werden.
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