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Metzelder - Prozess wegen Kinderpornografie: Podolski äußert sich zum Urteil - WELT

Es war ein kurzer Prozess für Christoph Metzelder am Amtsgericht Düsseldorf. Der frühere Fußball-Nationalspieler legte mit erstickender Stimme ein Teilgeständnis ab – bald darauf war er verurteilt: Der 40-Jährige erhielt für die Weitergabe von kinder- und jugendpornografischen Dateien eine zehnmonatige Haftstrafe auf Bewährung.

Metzelder hatte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zuvor in Teilen eingeräumt. Daraufhin wurde der Prozess gegen ihn bereits am ersten Tag beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Als einer der Ersten meldete sich Metzelders ehemaliger Mitspieler Lukas Podolski zu Wort. Auf Twitter mit nur einem Wort („Widerlich!“) und dann ausführlicher.

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Der 35-Jährige sagte „Bild“, dass er für das Urteil „kein Verständnis“ habe. „Es geht hier nicht darum, ein Zeichen an einem prominenten Täter zu setzen. Es geht darum, dass so etwas grundsätzlich härter bestraft werden sollte. Auch ein Teilgeständnis darf keine Entlastung sein, wenn es um Kinderpornografie geht!“

Der Gesetzgeber hat bereits reagiert. Am 25. März wurde der Strafrahmen für solche Delikte im Rahmen des Gesetzespaketes „zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ verschärft. „Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie werden zum Verbrechen hochgestuft“, heißt es in dem Gesetz. Für die Verbreitung sind nun Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vorgesehen (statt vorher drei Monate bis fünf Jahre) – für Besitz oder Besitzverschaffung können künftig Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu fünf Jahren verhängt werden (vorher bis zu drei Jahre oder Geldstrafe). Für Metzelder jedoch galt noch die alte Rechtslage.

„Wer sich gegen Kinder versündigt …“

Er musste sich verantworten, weil er laut Anklage Kinder- und Jugendpornografie besessen und insgesamt 29 Dateien an drei Frauen weitergeleitet hatte. Das Amtsgericht sah es laut Urteilsverkündung als erwiesen an, dass er in 26 Fällen Dateien weitergegeben hat. In einem Fall wurde er für den Besitz von 18 Dateien bestraft. Positiv sei ihm beim Strafmaß angerechnet worden, dass er frühzeitig eine Therapie absolviert habe. Außerdem sei er nicht vorbestraft, und es sei zu erwarten, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht.

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Podolski fehle bei dem Urteil die abschreckende Wirkung, wie er sagt. „Wer sich gegen Kinder versündigt, muss mit aller möglichen Härte des Gesetzes bestraft werden. Noch mal: Es werden Kinder geschädigt! So wie ihre Eltern und Familien! Die Strafe wird dem Vergehen nicht gerecht.“

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„Werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen“

Fußball-Vizeweltmeister Christoph Metzelder hat vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein Teilgeständnis abgelegt. „Ich akzeptiere die Strafe und bitte die Opfer sexueller Gewalt um Vergebung. Ich werde den Rest meines Lebens mit dieser Schuld als Teil der Gesellschaft leben müssen“, so Metzelder.

Quelle: WELT / Jens Reupert

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