Wählerinnen und Wähler im Saarland können bei der Bundestagswahl mit der Zweitstimme nicht die Grünen wählen – was auch das bundesweite Abschneiden verschlechtern dürfte. Der Bundeswahlausschuss wies am Donnerstag die Beschwerde der Partei gegen die Entscheidung des saarländischen Landeswahlausschusses zurück, die dortige Landesliste nicht zuzulassen. Die AfD und die Freien Wähler in Bremen gingen hingegen erfolgreich gegen die Nichtzulassung ihrer Landeslisten vor.
Hintergrund der Nichtzulassung der Landesliste der saarländischen Grünen sind Fehler bei der Aufstellung der Liste. Die Entscheidung ist endgültig; theoretisch könnte sie nach der Wahl als Grund für eine Wahlprüfungsbeschwerde angeführt werden.
Ausschuss diskutierte lange und kontrovers
Die Grünen im Saarland hatten erst nach großen innerparteilichen Turbulenzen eine Landesliste aufgestellt. An der entscheidenden Vertreterversammlung nahmen allerdings aufgrund einer Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der Partei keine Delegierten aus dem Ortsverein Saarlouis teil.
Wären sie dabei gewesen, hätten sie rund ein Drittel der Versammlungsmitglieder ausgemacht und somit die Listenaufstellung entscheidend beeinflussen können. Der Bundeswahlausschuss kam zu der Auffassung, dass der Ausschluss der Delegierten aus Saarlouis von der Listenaufstellung nicht gerechtfertigt gewesen sei.
Der Ausschuss diskutierte die Angelegenheit lange und kontrovers. Letztlich stimmten sechs der zehn anwesenden Ausschussmitglieder für die Zurückweisung der Parteibeschwerde, zwei votierten dagegen, zwei enthielten sich. Das Gremium hat eigentlich elf Mitglieder; der von den Grünen in den Ausschuss entsandte Hartmut Geil erklärte sich aber für befangen und nahm nur als Zuschauer teil.
Dem Bundeswahlausschuss gehören neben dem Bundeswahlleiter eine Richterin und ein Richter am Bundesverwaltungsgericht sowie acht Beisitzer und Beisitzerinnen an, die von den Parteien im Bundestag vorgeschlagen werden. Das Gremium trifft normalerweise viele Entscheidungen einstimmig.
Bei der Wahl 2017 hatten die Grünen bundesweit mehr als vier Millionen Zweitstimmen bekommen, davon rund 35.000 im Saarland (0,85 Prozent). Sie zogen über die Liste mit einem Abgeordneten in den Bundestag ein. Drei der vier Saar-Wahlkreise gingen an die CDU, einer an die SPD.
Bundeswahlleiter verweist auf Gesetzeslücke
Dagegen können die AfD und die Freien Wähler in Bremen nun doch mit Landeslisten zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss gab ihren Beschwerden statt. Der Landeswahlausschuss hatte im Fall der AfD bemängelt, dass zu deren Wahlvorschlag die nötige eidesstattliche Versicherung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt habe. Sie hatte auch die Unterschrift unter die Niederschrift der Wahlversammlung verweigert, bei der die Liste aufgestellt worden war. Hintergrund sind Querelen im AfD-Landesverband Bremen. Bei der Bundestagswahl 2017 hatte die AfD in Bremen mit damals 10,0 Prozent gut 33.000 Zweitstimmen erhalten.
Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass es für solche Fälle eine gesetzliche Lücke gebe. So sei nicht klar geregelt, wie zu verfahren sei, wenn eine von der Wahlversammlung bestimmte Person später die Unterschriften verweigere oder beispielsweise auch vorher sterbe.
Thiel erklärte, es könne nicht sein, dass eine einzelne Person die Entscheidung einer Wahlversammlung sprenge. „Wir sollten nicht die Tür weiter öffnen für solche Problemfälle.“ Davor warnte in der Sitzung auch der AfD-Fraktionschef im Berliner Abgeordnetenhaus, Georg Pazderski: „Wenn wir das tun, geben wir einer Person die ganze Macht in die Hand, eine Landeswahlliste zu sprengen.“
Im Fall der Freien Wähler ging es darum, dass der Wahlvorschlag von der falschen Person mit einer eidesstattlichen Versicherung versehen worden war. Der Bundeswahlausschuss erklärte aber, dieser Mangel wäre rechtzeitig korrigierbar gewesen, wenn die Partei ausführlich genug darauf hingewiesen worden wäre.
Der Bundeswahlausschuss wies auch die Beschwerden mehrerer weiterer Kleinparteien gegen die Nichtzulassung von Landeslisten zurück. Diese hatten zumeist Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht oder zu wenige Unterstützerunterschriften vorgelegt.
Artikel von & Weiterlesen ( Saar-Landesliste der Grünen bleibt von Bundestagswahl ausgeschlossen - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung )https://ift.tt/3CnfS72
Deutschland
Bagikan Berita Ini
0 Response to "Saar-Landesliste der Grünen bleibt von Bundestagswahl ausgeschlossen - FAZ - Frankfurter Allgemeine Zeitung"
Post a Comment