Urteil des Verwaltungsgerichts: Abschiebungen von Ibrahim Miri waren rechtswidrig - DER SPIEGEL
Gleich zweimal wurde Ibrahim Miri 2019 abgeschoben. Zu Unrecht, wie das Bremer Verwaltungsgericht nun entschied. Wieder einreisen darf Miri aber zunächst dennoch nicht.
Ibrahim Miri wurde vom Flughafen Bremen abgeschoben
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Mohssen Assanimoghaddam/ DPA
Die beiden Abschiebungen von Ibrahim Miri aus Bremen in den Libanon im Juli und im November 2019 waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam jetzt das Bremer Verwaltungsgericht, das damit Klagen des in Beirut lebenden Miri folgte.
Dennoch darf der 48-Jährige nicht wieder nach Deutschland einreisen: Die vierte Kammer des Gerichts stellte nämlich zugleich fest, dass ein für sieben Jahre geltendes Einreise- und Aufenthaltsverbot rechtmäßig ergangen sei. Selbst zu Besuchszwecken darf Miri die Bundesrepublik nicht legal betreten. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht möglich.
Die Behörden hätten Miri am 10. Juli 2019 nicht abschieben dürfen, weil er laut Gericht zu diesem Zeitpunkt noch eine rechtswirksame Duldung hatte. »Ein geduldeter Ausländer darf nicht abgeschoben werden«, sagte der Richter. Der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Miri war nach der ersten Abschiebung wieder eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt, der aber als unbegründet abgelehnt wurde. Daraufhin wurde er in der Nacht vom 22. auf den 23. November 2019 erneut abgeschoben.
Auch dies sei rechtswidrig gewesen, befand das Gericht: Bei der zweiten Abschiebung habe sich die Bremer Innenbehörde nämlich nicht an zuvor gemachte Stillhaltezusagen gehalten. Demnach wurde Miri mehrere Tage früher abgeschoben als zuvor von der Innenbehörde versichert. Das verstoße gegen den Grundsatz auf Gewährung von Rechtsschutz und sei »schlicht und ergreifend« rechtswidrig, erklärte der Richter.
19-mal rechtskräftig verurteilt
Dass Miri dennoch nicht nach Deutschland einreisen darf, liegt an der Entscheidung der Landesausländerbehörde, die ihm gegenüber ein siebenjähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot erlassen hat. Die ist laut Gericht rechtlich nicht zu beanstanden, nicht unangemessen und hat für weitere fünf Jahre Bestand. Auch die Kammer sieht in dem Kläger weiter eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Miri wurde in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19-mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.
Sein Mandant sei damals in der Nacht abgeholt, gefesselt und ins Flugzeug gesetzt worden, sagte Miris Anwalt. Erst nach der Landung habe man ihm mitgeteilt, dass er abgeschoben worden sei. »Mit der Abschiebung sollte ein Exempel statuiert werden«, sagte er. Dabei habe man die persönlichen Interessen seines Mandanten nicht mehr ernst nehmen wollen.
Mit einer der Klagen wollte Miri ein Recht auf Besuche bei zwei minderjährigen Kindern, seiner Lebensgefährtin und seiner Mutter durchsetzen. Nach Überzeugung des Gerichts gehe von Miri allerdings weiterhin »eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung« aus, sagte der Sprecher. Das noch bis 2026 geltende Wiedereinreiseverbot sei verhältnismäßig. Auch seine schwerwiegenden familiären Belange hätten zurückzustehen.
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