
Familienministerin Christine Lambrecht (SPD) im Bundestag
Foto: Jens Krick/ imago images/Future ImageIn offiziellen Schreiben der obersten Bundesbehörden sollen auf Empfehlung von Frauenministerin Christine Lambrecht (SPD) keine Gendersternchen verwendet werden. »Sonderzeichen als Wortbestandteile in der offiziellen Kommunikation« seien »nicht zu verwenden«, heißt es entsprechend in einem Schreiben Lambrechts an Ministerien, Kanzleramt und alle obersten Bundesbehörden, das der »Osnabrücker Zeitung« vorliegt.
Neben dem Gendersternchen sollen auch der Binnendoppelpunkt, der Binnenunterstrich, das große Binnen-I oder das Trema aus der offiziellen Kommunikation verschwinden. Verwiesen wird auf die Auffassung des Deutschen Rechtschreibrats, wonach nicht sichergestellt sei, dass solche Schreibweisen »allgemein verständlich sind«. Der Rat hatte sich im März gegen die Verwendung von Sonderzeichen und anderen verkürzten Formen ausgesprochen.
Wunsch nach »pragmatischem« Umgang
Als Stellungnahme gegen geschlechtergerechte Sprache ist die Empfehlung aus Lambrechts Ressort allerdings nicht zu verstehen. Das Frauenministerium empfiehlt ausdrücklich, das »generische Maskulinum« zu vermeiden, wenn auch eine weibliche Form existiere, wie bei »Kunde« und »Kundin«. Ausgenommen werden nur juristische oder abstrakte Personen wie »Arbeitgeber«. Für zusammengesetzte Wörter wiederum wird ein »pragmatischer Umgang« angeregt.
So sei die Verwendung des Begriffs »Ministerpräsidentenkonferenz« in Ordnung, wobei die Klarstellung bei der Auflösung des Kompositums zu erfolgen habe, etwa als »Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder«. Von der abwechselnden Verwendung von männlicher und weiblicher Form wird abgeraten.
Wo immer möglich, soll ein neutrales Wort verwendet werden, heißt es in der Empfehlung weiter, etwa »Teilnahmeliste« statt »Teilnehmerliste« oder Pflegekraft, Belegschaft oder Vorsitz. Geht das nicht, sollen beide Geschlechter genannt werden.
Keine Sonderregeln für Diverse
Das Schreiben greift auch den Umgang mit Personen mit diversem oder offenem Geschlechtseintrag auf: Gehe es um gemischte Gruppen, sei die ausschließliche Nennung von weiblicher und männlicher Form »grundsätzlich annehmbar«, da der Anteil anderer Personen »sehr gering ist«. Beim Gendern versuchen Befürworter geschlechtergerechter Sprache unter anderem mit Doppelpunkten im Wort auf Geschlechter hinzuweisen, die nicht eindeutig männlich oder weiblich definiert sind.
Das auf den 16. September datierte Schreiben richtet sich an die Bundesverwaltung inklusive Kanzleramt, Ministerien, aber auch an Bundesgerichte und Stiftungen des Öffentlichen Rechts des Bundes. Der Bundestag als Gesetzgeber oder der Bundespräsident gehören nicht zu den Adressaten.
Frauenministerin Christine Lambrecht leitet auch das Justizressort. Vor einem Jahr hatte sie dort bereits für eine Debatte gesorgt, als sie in einem Gesetzentwurf des Justizministeriums ausschließlich das generische Femininum verwendete. Das Papier enthielt entsprechend Formulierungen wie »Haftung der Schuldnerin« und »Geschäftsleiterinnen«. Nach Widerstand des Innenministeriums musste das Justizressort den Text ändern, das Gesetz passierte schließlich »männlich« verfasst Kabinett und Bundestag.
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