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Corona: Ampel-Parteien einigen sich auf Maßnahmen – Gesetzentwurf - WELT

Die Fraktionen von SPD, Grüne und FDP haben auf einen neuen, „bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzmaßnahmen“ geeinigt, der ins Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden soll. Er soll den Ländern im Winterhalbjahr eine effiziente Bekämpfung der Corona-Pandemie ermöglichen, ohne dass die „epidemische Notlage nationaler Tragweite“ über das bisherige Enddatum 25. November hinaus verlängert wird.

Der Maßnahmenkatalog soll es ermöglichen, „je nach Entwicklung der aktuellen Lage erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen“, heißt es in dem Gesetzentwurf vom Montag, der WELT vorliegt. Die neuen Gesetzesregelungen – dann nicht mehr von Bundes- und Landesregierungen, sondern von Parlamenten beschlossen – sollen zunächst bis zum 19. März kommenden Jahres gelten.

Die wahrscheinlichen Ampel-Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP hatten sich zuvor darauf verständigt, den bundesweiten Corona-Ausnahmezustand, auf dessen Grundlage auch besonders harte Maßnahmen wie Geschäfts-, Schulschließungen oder Ausgangsbeschränkungen angeordnet werden können, nicht noch einmal zu verlängern.

Den Gesetzentwurf können Sie hier lesen.

Ausdrücklich genannt werden in dem Gesetzespaket die Beibehaltung der Abstandsgebote, die Maskenpflicht zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln, die Möglichkeit von 3G-Regelungen für Betriebe, Gewerbe, Einrichtungen, Veranstaltungen und Reisen, die Verpflichtung zu Hygienekonzepten und die Sammlung sowie Verarbeitung der Personendaten von Gästen beispielsweise in der Gastronomie.

Kein Corona-Lockdown mehr möglich

Schulschließungen und Lockdown-Regelungen zählen ebenso wenig zu den aufgeführten Optionen wie flächendeckende 2G-Beschränkungen oder eine Testpflicht für Mitarbeiter von Krankenhäusern und Heimen. Sie wären damit bis auf Weiteres allesamt nicht Bestandteil möglicher Maßnahmen, mit denen Bund und Länder Corona noch bekämpfen können.

Der neue Katalog sei „auf Maßnahmen beschränkt, die in der gegenwärtigen Phase der Pandemie-Bekämpfung sinnvoll und angemessen sein können“, heißt es im Gesetzentwurf. „Die je nach der regionalen Situation in den Bundesländern differenzierte Anwendung bleibt gewährleistet.“ Er soll noch in dieser Woche im Bundestag beraten und voraussichtlich in der kommenden Woche vom Parlament verabschiedet werden.

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Die Ampel will zudem den vereinfachten Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen bis zum 31. März 2022 verlängern. Damit solle „sichergestellt werden, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten“, heißt es in dem Entwurf. Die bereits für das Jahr 2021 getroffenen Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld sollen „in das Jahr 2022 hinein verlängert“ werden.

Härtere Strafen für Impfpass-Fälscher

Impfpass-Fälscher sollen nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP ab dem kommenden Monat hart bestraft werden. In dem Gesetzentwurf heißt es unter anderem: „Wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, ... sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Eine entsprechende Änderung des Paragrafen 275 des Strafgesetzbuches ist Teil eines Gesetzespakets, mit dem die Ampel-Parteien im Bundestag den Infektionsschutz neu regeln wollen.

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Die drei Fraktionen wollten mit dem Gesetzentwurf „möglichst viele Menschen insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten schützen“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Deswegen soll es nach dem Willen der Ampel-Parteien wieder Gratis-Schnelltests sowie eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz geben. Zudem soll es laut Wiese erneut „zielgerichtete Zuschläge“ für Krankenhäuser geben, die Covid-Patienten versorgen. Auch tägliche Testpflichten in bestimmten sensiblen Einrichtungen der Altenpflege sollen ermöglicht werden.

Die Sieben-Tage-Corona-Inzidenz stieg am Montag erstmals seit Ausbruch der Pandemie auf einen Wert von mehr als 200 bundesweit. Mehrere Landkreise in besonders betroffenen Regionen haben laut Divi-Intensivregister nur wenige oder keine freien Intensivbetten mehr.

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