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Corona-Regeln in NRW: Das gilt ab Mittwoch - RP ONLINE

Das gilt ab Mittwoch in NRW : Die neuen Corona-Regeln im Überblick

NRW zieht bei Ungeimpften die Daumenschrauben an. Für weite Teile des Freizeitbereichs gilt ab Mittwoch ein Quasi-Lockdown. Zudem verschärft das Land die Bußgelder. Tricksen und Fälschen will Wüst mit aller Härte bestrafen.

Das Land hat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Donnerstag weitestgehend umgesetzt. Wie NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte, werde die sogenannte 2G-Regelung im Freizeitbereich (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) sowie die schärfere 2G-plus-Regelung (Impfnachweis und negativer Corona-Test zusätzlich) unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz umgesetzt. Damit geht NRW weiter als die Länderchefs verabredet hatten. Dafür zeigt sich das Land großzügiger bei den Ungeimpften in Sachen Friseur- und medizinischem Fußpflegebesuch. Obwohl die Länderchefs auch alle körpernahen Dienstleistungen nur noch unter 2G-Bedingungen erlauben wollten, lässt NRW hier auch Ungeimpfte mit negativem Test zu.

Das sind die wichtigsten Details im Überblick:

Kultur- und Freizeitbereich Museen, Ausstellungen, Konzerten, Theatern, Kinos, Tierparks, zoologischen Gärten, Freizeitparks, Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen öffnen ab Mittwoch nur noch für Geimpfte und Genesene. Darunter fallen zudem Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkte, Volksfeste sowie touristische Hotelübernachtungen. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen ausgenommen.

Tanz- und Karnevalsveranstaltungen In Diskotheken, Clubs und bei Karnevals- und Brauchtumsevents mit Singen und Schunkeln und engem Kontakt gilt die 2G-plus-Regelung. Hierbei zeigt sich das Land bei deren Haltbarkeit wieder großzügiger als in der Vergangenheit. Die PCR-Tests sind wieder 48 Stunden gültig, Schnelltest mit Zertifikat haben eine Gültigkeit von 24 Stunden. Zuvor waren es beim PCR-Test 24 beziehungsweise sechs Stunden beim Schnelltest mit Zertifikat gewesen. Auch bei 2G-plus-Veranstaltungen gilt eine Ausnahme für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Zusätzlich mit 3G Die 3G-Regelung gilt mit der neuen Verordnung nun auch für den Hochschulbetrieb, also in den Bibliotheken und Mensen. Zudem bei kommunalen Gremien, Beerdigungen und standesamtlichen Trauungen. Auch die Beschäftigten auf den Weihnachtsmärkten dürfen ungeimpft sein. Laumann erklärte dies mit dem Recht auf freie Berufsausübung.

Schule In den Schulen bleibt vorerst alles beim Status quo. Die Landesregierung will nach Laumanns Worten auch weiterhin auf eine Maskenpflicht im Unterricht verzichten. Der Minister begründete dies mit den drei Tests pro Woche an den weiterführenden Schulen. Andere Länder wie beispielsweise Rheinland-Pfalz testeten nur einmal pro Woche.

Bußgelder „Verstöße werden künftig höher und damit spürbarer geahndet“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) unserer Redaktion. „Insbesondere das Tricksen und Fälschen bei Impfnachweisen macht wütend und gehört mit aller Härte bestraft. Wer zu Lasten der Gesundheit betrügt, verdient null Toleranz.“ Laut der neuen Bußgeldverordnung wurden etwa die Strafen im ÖPNV angehoben. Wer dort zwar eine medizinische Maske dabei hat, sie aber nicht über Mund und Nase zieht, oder aber nur eine Alltagsmaske trägt, zahlt künftig 150 Euro. Der gleiche Betrag wird fällig für all jene, die ohne medizinische Maske bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen wie etwa dem Einkauf im Handel oder dem Behördengang erwischt werden. Bislang betrug die Strafe dafür 50 Euro.

Wer weder genesen noch getestet ist und an einer 2G-Veranstaltung teilnimmt, muss 250 Euro Bußgeld zahlen, für die Veranstalter oder Betreiber, die Nicht-Immunisierte einlassen, werden 1000 Euro fällig. Hat der Veranstalter selbst einen gefälschten Impfpass, verdoppelt sich das Bußgeld von bislang 1000 Euro auf dann 2000 Euro. Unterlässt er zudem die Kontrolle der Test- und Impfnachweise, beträgt das Bußgeld 2000 Euro (bislang 500 Euro.) Die Fälschung eines Testnachweises schlägt künftig mit zwischen 2000 und 5000 Euro zu Buche (bisher 1000 Euro).

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