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Neue Corona-Verordnung: Diese Regeln gelten ab heute in Niedersachsen - hna.de

Ab 11. November

Wegen steigender Covid-Zahlen beschließt das Land Niedersachsen in der neuen Corona-Verordnung deutliche Verschärfungen. Die Regeln ab 11. November im Überblick.

Göttingen – Das Land Niedersachsen hat die Maßnahmen aufgrund steigender Fallzahlen in der neuen Corona-Verordnung verschärft. Diese treten offiziell ab Donnerstag, den 11. November 2021, in Kraft. Um die Zahl der täglichen Neuinfektionen abzubremsen und eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern, steigt Niedersachsen nun schrittweise auf 2G um und erlaubt somit in bestimmten Bereichen ausschließlich vollständig geimpften sowie genesenen Personen den Zutritt.

Wie das Land auf der Homepage mitteilt, ist zeitnah mit weiteren Verschärfungen im Rahmen der Verordnung zu rechnen. „Es geht uns darum, die kommenden kalten und nassen Monate so gut wie irgend möglich durchzustehen, eine Überforderung unseres Gesundheitssystems zu verhindern, und möglichst viele Menschen vor schweren Erkrankungen und Tod zu retten“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Die aktuellen Regeln hier auf einen Blick.

Corona in Niedersachsen: Diese neuen Regelungen gelten jetzt

Folgende Neuerungen gelten ab dem 11. November in Niedersachsen:

  • Veranstaltungen: In geschlossenen Räumen gilt bei Großveranstaltungen mit über 5000 Teilnehmenden sowie bei Veranstaltungen mit über 1000 Teilnehmenden bereits ab Warnstufe 1 die 2G-Regel. Zuvor galt diese erst ab Warnstufe 3.
  • Testpflicht: Für ungeimpftes Personal in Pflegeeinrichtungen und Altenheimen gilt eine tägliche Testpflicht. In Schlacht- und Zerlegebetrieben soll jeden zweiten Tag getestet werden.
  • Sport: In Duschen und Umkleidekabinen gilt nun ab Warnstufe 1 die 3G-Regel, auch für Sporttreibende im Freien.
  • Weihnachtsmärkte: Auf Weihnachtsmärkten muss die 3G-Regel bei der Bewirtung sichergestellt und eingehalten werden. Bei 2G kann dort die Masken- und Abstandspflicht entfallen.
  • Innengastronomie: Bei Warnstufe 2 und 3 ist die Durchsetzung von 2G in Innenräumen der Gastronomie verpflichtend.
  • Diskotheken, Clubs, Bars: Ab Warnstufe 2 gilt die 2G-Regel sowohl drinnen als auch draußen. Ab Warnstufe 3 darf ausschließlich draußen geöffnet sein.

Die 3G-Regel tritt ab der Warnstufe 1 oder einer stabilen Inzidenz von über 50 Neuinfektionen in niedersächsischen Landkreisen und Städten in Kraft. In allen oben genannten Bereichen gilt jedoch unabhängig von Inzidenz und Warnstufe mindestens die 3G-Regelung - ein Nachweis über Testung, Genesung und Impfung ist unabdingbar. Die Durchsetzung von 2G wird vom Land Niedersachsen trotz allem „dringend empfohlen“. Gastronominnen und Gastronomen, Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Betreibende können diese also auch freiwillig einführen - Masken- und Abstandspflicht dürfen dann entfallen.

Schrittweise zu 2G: Land Niedersachsen verabschiedet neue Corona-Verordnung

Für die 2G-Regeln gibt es allerdings in Niedersachsen auch Ausnahmen: Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erhalten trotz allem Zutritt zu den Bereichen. Das liegt an den täglichen Corona-Tests in Schulen. Ferner sind auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, davon nicht betroffen. Diese benötigen ein ärztliches Attest sowie einen Nachweis über einen negativen Schnelltest, um 2G-Bereiche betreten zu dürfen. Beschäftigte sind nicht dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Auskunft über den jeweiligen Impfstatus zu geben. Davon ausgenommen sind beispielsweise Pflegeberufe. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hält eine Auskunft über Corona-Impfungen von Angestellten aktuell jedoch für dringend nötig.

Neue Corona-Verordnung in Niedersachsen: Das Bundesland stellt schrittweise auf 2G um. Welche Regeln gelten jetzt?

© Marijan Murat/dpa

Bei der Maskenpflicht an Schulen gibt es keine neuen Änderungen: Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins und zwei müssen weiterhin keine Maske im Unterricht tragen, alle anderen hingegen schon. Verstöße gegen die aktuellen Regelungen aus der Corona-Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Wie das Land Niedersachsen informiert, können je nach Fall Bußgelder von bis zu 25.000 Euro anfallen. (Alina Schröder)

Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) hat sich außerdem dazu geäußert, die Booster-Impfungen gegen Corona in Niedersachsen demnächst noch weiter voranzutreiben.

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

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